Bisphenol A (BPA) wird als Weichmacher in Plastik eingesetzt, in der Beschichtung von Konservendosen oder in Thermopapier für Kassenbons. Im Januar 2018 wurde BPA wegen seiner schädigenden Wirkung auf das Hormonsystem in die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe aufgenommen und darf z.B. in Babytrinkflaschen nicht mehr verwendet werden. „BPA frei“ bezeichnet Lebensmittelverpackungen und andere Plastikprodukte, die kein BPA enthalten. Bedenklich sind Kunststoffe mit dem Kürzel PC (Polycarbonat) oder PVC (Polyvinilchlorid). Verpackungen mit dem Kürzel PP (Polypropylen) oder PE (Polyethylen) enthalten kein BPA. Auch die weit verbreiteten PET-Flaschen enthalten kein BPA oder andere hormonähnliche Substanzen. Die typischen Manuka Honig Behälter aus Neuseeland werden auch aus PET (Polyethylenterephthalat) gefertigt, sind also gesundheitlich unbedenklich.